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Versicherungssteuer
Besteuert wird die Zahlung des Versicherungsentgelts (Prämie) für ein durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenes Versicherungsverhältnis. Die Versicherungssteuer wird vom Versicherungsunternehmen eingehoben und an das Finanzamt abgeführt.
Je nach Versicherungsart kommen unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung.
Achtung
Die motorbezogene Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen muss zusätzlich zur Versicherungssteuer entrichtet werden.
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Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion