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Vertragsstrafe
Sinnverwandte Begriffe: Konventionalstrafe, Pönale
Unter Vertragsstrafe versteht man einen pauschalierten Schadenersatz für den Fall, dass der Vertrag entweder gar nicht, nicht auf gehörige Art und Weise oder zu spät erfüllt wird. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Geldbetrag, unabhängig von der Höhe des Schadens.
Beispiel
Vertragspartner können eine Vertragsstrafe bei Überschreitung des Liefertermins festsetzen. Diese könnte beispielsweise lauten, dass die Lieferantin/der Lieferant unabhängig von ihrem/seinem Verschulden eine Vertragsstrafe von 0,5 Prozent des Gesamtpreises für jede begonnene Woche Fristenüberschreitung, höchstens jedoch fünf Prozent des Gesamtpreises, zu bezahlen hat.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion