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Werbungskosten
Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben und Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer nichtselbstständigen Tätigkeit stehen. Häufige Werbungskosten sind z.B. Anschaffung eines Computers, von Fachbüchern oder Arbeitskleidung. Manche Werbungskosten berücksichtigt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug automatisch (z.B. Pflichtversicherungsbeiträge). Grundsätzlich steht jeder Arbeitnehmerin/jedem Arbeitnehmer eine Werbungskostenpauschale zu. Steuermindernd sind nur Werbungskosten, die die Pauschale übersteigen. Die steuerwirksamen Werbungskosten reduzieren die Einkommensteuer und können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
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Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion