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Zentralbetriebsrat
Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe oder gleichgestellte Arbeitsstätten umfassen. Bilden diese eine wirtschaftliche Einheit und werden diese vom Unternehmen zentral verwaltet, dann muss ein Zentralbetriebsrat errichtet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass dem Unternehmensmanagement ein zentrales Vertretungsorgan auf Arbeitnehmerinnenseite/Arbeitnehmerseite gegenübersteht.
Die Kernkompetenz des Zentralbetriebsrates liegt dabei in der Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer aller Betriebe bzw. Arbeitsstätten.
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