Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Teil 10 – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Teil 10 der Arbeitsrechtsreihe beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Dies kann entweder durch Kündigung, Entlassung oder einvernehmliche Auflösung erfolgen. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen endet das Arbeitsverhältnis automatisch durch Zeitablauf.
Die Kündigung: Ablauf und Anforderungen
Unbefristete Arbeitsverhältnisse werden in der Regel durch Kündigung beendet. Grundsätzlich steht es Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern frei, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung bestimmter Termine und Fristen zu beenden.
Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie beginnt am Tag nach dem Kündigungsausspruch zu laufen. Obwohl eine mündliche Kündigung möglich ist, sollte sie aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. In bestimmten Fällen – wie etwa während einer Pflegekarenz – muss die Kündigung auf Verlangen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers schriftlich begründet werden.
Die Kündigung ist empfangsbedürftig und muss der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer auch zugegangen sein, z.B. durch Übergabe des Kündigungsschreibens oder Übersenden der E-Mail.
Entlassung – Fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Eine Entlassung beendet das Arbeitsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlverhaltens seitens der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers, welches die Weiterbeschäftigung unzumutbar macht (z.B. Diebstahl, längere unentschuldigte Unterlassung der Arbeit).
Bei geschützten Personengruppen ist nach Bekanntwerden des Entlassungsgrundes die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts notwendig. Dazu zählen u.a. werdende Mütter, Betriebsratsmitglieder und Präsenzdiener.
Einvernehmliche Auflösung
Eine einvernehmliche Auflösung bezeichnet die mündliche oder schriftliche Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem festgelegten Zeitpunkt zu beenden. Diese Beendigungsform erfordert keine Einhaltung von Fristen und Terminen. Bei geschützten Personengruppen, wie etwa bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Karenz oder Präsenzdienern, muss das Arbeitsverhältnis schriftlich aufgelöst werden.
Hinweis
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses können gegen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber Ansprüche auf Abfertigung, Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung entstehen. Außerdem haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ein Anrecht auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses.
Erstellt in Zusammenarbeit mit: USP-Redaktion