Was sich 2024 für Unternehmen ändert
Informationen zu neuen Steuersätzen, Versicherungsbeiträgen, dem ORF-Beitrag für Unternehmen und der Anti-Greenwashing Initiative der EU
Sozialversicherung und Steuern
Tipp
Im Arbeitsbehelf 2024 (→ ÖGK) bietet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) umfangreiche Informationen zu Meldungen und Beiträgen an die Sozialversicherung an.
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In der Einkommensteuer wurden die Tarifgrenzen der ersten bis vierten Tarifstufe an die Inflationsrate angepasst. Außerdem wurden die Regelungen zu Homeoffice verlängert, sowie die steuerliche Begünstigung von Überstunden, Zulagen und Zuschläge ausgeweitet. Der Kindermehrbetrag und der Zuschuss zur Kinderbetreuung wurden erhöht sowie die Steuerfreiheit von Betriebskindergärten erweitert. Mehr Informationen dazu, einschließlich Rechner und Rechenbeispiele, finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (→ BMF).
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Der Gewinnfreibetrag wird von 30.000 auf 33.000 Euro angehoben.
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Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird weiter gesenkt.
Seit 1. Jänner 2024 beträgt die KÖSt 23 Prozent. -
Die Geringfügigkeitsgrenze für 2024 liegt bei monatlich 518,44 Euro.
Der ORF-Beitrag für Unternehmen
Ab dem Jahr 2024 müssen Unternehmen, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren, den neuen Beitrag für den Österreichischen Rundfunk (ORF) bezahlen. Unternehmen, die keine Kommunalsteuer bezahlen bzw. davon befreit sind, zahlen auch keinen ORF-Beitrag. Weitere Informationen dazu bietet die Website des ORF-Beitrags (→ OBS)
Umweltschutz und öffentliche Beschaffung
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In der Europäischen Union (EU) finden derzeit Verhandlungen über EU-weite Kriterien gegen irreführende Umweltaussagen ("Greenwashing") statt. Damit soll umweltbezogene Werbung wahrheitsgemäß und aussagekräftig werden. Unternehmen, die echte Anstrengungen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit ihrer Produkte unternehmen, sollen damit klarer erkennbar werden. Mehr Informationen zur "Green-Claims-Richtlinie" befinden sich auf der Website der Europäischen Kommission (→ EK)Englischer Text.
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Ab 2024 gilt die verpflichtende Mehrwegquote im Lebensmittelhandel.
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Im Vergabebereich wurde die Schwellenwerteverordnung 2023 verlängert: Das heißt vorallem, dass die Direktvergabe weiterhin zulässig ist, wenn der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro nicht erreicht.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion