Bis 8. April 2024 Ökoscheck für Ihr KMU beantragen

Die FFG unterstützt Projekte, mit denen KMUs in eine klimaneutrale und nachhaltige Wirtschaftsweise einsteigen oder diese verbessern wollen.

Licht

Ziel des FFG-Ökoschecks ist es, CO2 zu reduzieren, KMUs den Einstieg in klima- und umweltfreundliche Wirtschaftsweisen zu erleichtern und einen Anreiz für neue und bestehende Innovationen zu schaffen.

Eckdaten der Förderung

  • Gefördert werden KMUs, Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer mit Firmenbuchnummer oder UID-Nummer und gemeinnützige Organisationen.
  • Die Förderung beträgt pro Projekt maximal 12.000 Euro.
  • Die Projektlaufzeit ist auf zwölf Monate beschränkt und kann nicht verlängert werden.
  • Eine Projekteinreichung ist bis 8. April 2024 möglich.

Tipp

Das Projekt für den Ökoscheck kann direkt mit dem USP Login eingereicht werden.

Welche Projekte werden gefördert?

Folgende Themenfelder können beispielsweise behandelt werden:

  • Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen (z.B. Produkte aus nachwachsenden Materialien)
  • Entwicklung von nachhaltigen Geschäftsmodellen (z.B. Sharing Economy)
  • Nachhaltige Gestaltung von Produkten (z.B. verbesserte Recyclingfähigkeit)
  • Umweltfreundlichere Transportmöglichkeiten

Weitere Beispiele für Projekte ( FFG) sind auf der Seite der FFG aufgelistet.

Hinweis

Investitionen und Anschaffungen (z.B. Geräte, Fahrzeuge), Sach- und Materialkosten (z.B. Bücher, Zeitschriften), Reisekosten, Externe Weiterbildungskosten, Marketing, Anwaltskosten oder externe Projektmanagementkosten werden nicht gefördert.

Letzte Aktualisierung: 21. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion