Jetzt Steuererklärung für Ihr Unternehmen abgeben
Bis 30. April 2024 – über FinanzOnline bis 30. Juni 2024 – ist die Jahressteuererklärung für das Jahr 2023 einzureichen.
Die Steuererklärung ist für viele Selbständige jedes Jahr eine neue Herausforderung. Im angemeldeten Bereich des USP kann direkt auf FinanzOnline (→ BMF) zugegriffen werden. Das USP bietet detaillierte Informationen zur Abgabe der Steuererklärung an.
Auch die Körperschaftsteuererklärung muss über FinanzOnline abgegeben werden. Der Körperschaftsteuer unterliegen juristische Personen wie GmbH oder AG.
Das Finanzministeriums (BMF) stellt zahlreiche Berechnungsprogramme (→ BMF) zur Verfügung, mit denen Steuern online berechnet werden können. Außerdem bietet das BMF mehrere Broschüren und Ratgeber (→ BMF) über Steuern an.
Investitionsfreibetrag
Seit 2023 kann bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens ein Investitionsfreibetrag (IFB) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Der Investitionsfreibetrag beträgt 10 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wenn die Anschaffung oder Herstellung dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen ist, beträgt er 15 Prozent. Der IFB kann insgesamt Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 1 Mio. Euro im Wirtschaftsjahr (Deckel) geltend machen.
In der Steuererklärung ist der Freibetrag an der dafür vorgesehenen Stelle auszuweisen. Die Inanspruchnahme des Freibetrages ist im Anlageverzeichnis bzw. in der Anlagekartei zu dokumentieren. Die Verzeichnisse sind der Abgabenbehörde auf Verlangen vorzulegen.
Hinweis
Weitere Informationen zum Investitionsfreibetrag finden Sie am USP.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion