Von der Idee zum eigenen Unternehmen: Teil 2 – Gründungskosten

Teil 2 der Selbstständigkeitsreihe beschäftigt sich mit Kosten und Abgabenbefreiungen für Neugründungen.

Der erste Teil der Selbstständigkeitsreihe behandelte den Businessplan und die Rechtsform des künftigen Unternehmens. Die Wahl der Rechtsform hat auch Auswirkungen auf die Gründungskosten.

Bei einer GmbH fallen zusätzlich zum notwendigen Stammkapital die Anwalts- und Notarkosten für den Gesellschaftsvertrag an. Die GmbH muss außerdem im Firmenbuch eingetragen werden, wofür Gerichtsgebühren zu entrichten sind. Gewerbeanmeldung sowie die Meldungen beim Finanzamt und der Sozialversicherung sind dafür in der Regel kostenlos. Bei Einzelunternehmen halten sich die Kosten mangels Gesellschaftsvertrag in Grenzen, sie müssen außerdem erst ab einem bestimmen Umsatz im Firmenbuch eingetragen werden.

Zusätzlich können Stempelgebühren, Bundesverwaltungsabgaben oder die Grunderwerbsteuer anfallen.

Fördermittel

Abgabenbefreiung durch die Neugründungsförderung

Neugründerinnen/Neugründer werden von einigen dieser Abgaben befreit, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. So darf sich etwa die Betriebsinhaberin/der Betriebsinhaber bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betätigt haben.

Bei der Neugründungsförderung werden zum Beispiel die Gerichtsgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch erlassen. Sollte ein Grundstück in die Gesellschaft eingebracht werden, fällt weder eine Grunderwerbsteuer noch die Gerichtsgebühr für die Eintragung im Grundbuch an. Außerdem entfallen bestimmte lohnabhängige Abgaben und Beiträge für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten.

Auch beim bloßen Betriebsinhaberwechsel eines bereits bestehenden Betriebs gibt es bestimmte Abgabenbefreiungen.

Tipp

Im neuen Gründungsbereich von startup.usp.gv.at finden Sie ausführliche Informationen zu diesen Abgabenbefreiungen und zu den Voraussetzungen, um die Neugründungsförderung in Anspruch zu nehmen.

Letzte Aktualisierung: 22. September 2022

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion