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Anklage
Die Anklage beendet das Ermittlungsverfahren und ist der Beginn des gerichtlichen Hauptverfahrens im Strafrecht. Sie ist ein Antrag der Staatsanwaltschaft an das Gericht, die Angeklagte/den Angeklagten wegen einer Tat, die mit Strafe bedroht ist, zu verurteilen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Anklage" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion