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Gemeinnützige Leistung

Eine gemeinnützige Leistung ist eine Form der Diversion. Wenn sich die/der Beschuldigte bereit erklärt, innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten unentgeltlich gemeinnützige Leistungen zu erbringen, kann ein Strafverfahren vorläufig eingestellt werden.

Erwachsenen kann die Erbringung gemeinnütziger Leistungen im Ausmaß von bis zu 240 Stunden, Jugendlichen im Ausmaß von bis zu 120 Stunden abverlangt werden. Zusätzlich kann der/dem Beschuldigten auferlegt werden, den aus ihrer/seiner Tat entstandenen Schaden zu ersetzen (z.B. einer/einem Verletzten Schmerzengeld zu leisten, die Reparatur einer beschädigten Sache zu bezahlen).

Die gemeinnützige Leistung muss in der Freizeit (außerhalb der Arbeitszeit bzw. Unterrichtszeit) erbracht werden.

Hinweis

Nach Erbringung der Schadenswiedergutmachung wird das Strafverfahren endgültig eingestellt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Erbringung einer gemeinnützigen Leistung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion